Pferderecht

Rechtsanwältin Ringelmann ist spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Pferderecht.

Das Pferderecht ist ein spezieller Teilbereich des Rechts, der sich mit allen rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit Pferden beschäftigt. Rechtlich umfasst das Pferderecht das Kaufrecht, d.h. die Geltendmachung von Ansprüchen, beispielsweise Mängelrechte / Gewährleistungsansprüche aus einem Pferdekauf oder Verkauf. Auch in rechtlichen Fragen rund um Haltungsfragen, Pensionskosten-Einstellkosten, Vermarktung und Auktionen von Pferden wird unsere Kanzlei für Sie tätig.

Weitergehend regelt das Pferderecht auch unter anderem die Haftung bei Unfällen mit Pferden, das Tierhalterrecht, den Tierschutz sowie das Reiten im öffentlichen Straßenverkehr. Dafür gibt es spezielle Gesetze und Regelungen zum Schutz von Pferden, wie beispielsweise das Tierschutzgesetz, das Pferdehaltungsgesetz oder das Landesrecht für Reitwege.

Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Pferden können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Um Ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen oder gestellte Ansprüche gegen Sie abzuwehren, ist die Kanzlei Ringelmann für Sie der richtige Ansprechpartner.

Durch eigene Verbundenheit, sowie Erfahrung im Pferdesport und eigener Pferdehaltung weiß Rechtsanwältin Cornelia Ringelmann was es bedeutet, “alles” fürs Pferd zu geben. Sie kann Sie umfassend und zielgerichtet im Pferderecht beraten und vertreten.

Das Pferderecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich ständig weiterentwickelt und an die Veränderungen in der Pferdehaltung und -nutzung anpassen muss. Besitzer von Pferden sollten sich daher über die aktuellen Gesetze und Regelungen informieren, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Sollte es bei diesem schönen Hobby oder gar einem Beruf mit Pferden doch zu Streitigkeiten kommen, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail an die Kanzlei Ringelmann und vereinbaren sie einen Termin! Wir beraten Sie!