Ordnungswidrigkeiten

Ein Schwerpunkt der Kanzlei Ringelmann ist die Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Eine Handlung im Ordnungswidrigkeitenrecht ist weniger schwer als eine Tat im Strafrecht. Daher werden die Taten mit geringeren Strafen geahndet. Dennoch ist es wichtig eine frühzeitige anwaltliche Vertretung anzustreben, da gerade bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotblitzer ein Fahrverbot und Führerscheinentzug drohen kann.

Rufen Sie uns an, wir verteidigen Sie!