Arbeitsrecht
Die Kanzlei Ringelmann vertritt sie kompetent vor dem Arbeitsgericht im Güteverfahren oder anschließend in der streitigen Verhandlung.
Vorausgehend ist zum Arbeitsrecht zu sagen, dass es ein komplexes Rechtsgebiet ist. Es ist ein Teilbereich des Rechts, der sich mit den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beschäftigt. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer, wenn sie die Kündigung erhalten haben, mittels einer Kündigungsschutzklage oder sei es als Arbeitgeber, wenn sie von einem Arbeitsnehmer in Anspruch genommen werden oder diesen kündigen wollen.
Zu den wichtigsten Aspekten des Arbeitsrechts gehören unter anderem auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die Arbeitszeit, das Entgelt, der Urlaub, die Arbeitsbedingungen, Mutterschutz und Beschäftigungsverbote.
Bei der Vertretung liegt der Fokus stets auf der Geltendmachung aller ihn zustehenden Rechte und das Verhandeln mit der Gegenseite. Ziel ist es vorrangig eine friedliche Lösung zur Beilegung des Rechtsstreits zu finden. Dazu dient die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht. Sollte eine Einigung nicht zu erzielen sein, schließt sich eine streitige Verhandlung an, in welcher wir sie ebenfalls vertreten.
In dem gesamten Mandatsverhältnis ist es überaus wichtig, mit ihnen genaue Absprachen und Details zu besprechen, um ihre Ziele bestmöglich umsetzen zu können. Sie erhalten von uns eine umfassende ehrliche Beratung.
Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, ist es wichtig sich sofort bei uns zu melden, da das Einlegen einer Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen bei Gericht erfolgen muss.
Rufen sie uns für eine Erstberatung und/oder Beauftragung an oder Schreiben Sie uns eine E-Mail.