Die Kanzlei Ringelmann vertritt sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Das Erbrecht ist der Teil des Rechts, der sich mit dem Vermögensübergang nach dem Tod einer Person befasst. Es regelt, wer nach dem Tod einer Person, das Vermögen erbt und wie dieses aufgeteilt wird.
Dazu gehören auch Pflichtteilsansprüche, wenn eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Das Erbrecht betrifft sowohl das Vermögen, das eine Person besessen hat, als auch dazugehörige Schulden.
In den meisten Ländern gibt es gesetzliche Regelungen, die festlegen, wer bei Fehlen eines Testamentes erben wird. Diese Regelungen berücksichtigen in der Regel die Verwandtschaftsverhältnisse und die Ehe- oder Partnerschaftsstatus des Verstorbenen. Es ist jedoch auch möglich, ein Testament zu erstellen, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt.
Testament, Erbschaft und Pflichtteil
Das Erbrecht beinhaltet auch Regelungen zur Testamentsvollstreckung, bei der ein Testamentsvollstrecker ernannt wird, um das Vermögen zu verwalten und die Anweisungen des Testators auszuführen.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Erbschaftsansprüche oder Pflichtteilsansprüche. Selbst wenn Sie von einem Erben oder Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommen werden, vertreten wir Sie und erstellen für Sie die entsprechenden Unterlagen wie die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses.
Sollten Sie einen Erben oder eine Erbengemeinschaft in Anspruch nehmen wollen, setzen wir ihre Rechte auf Auskunftsverlangen und Nachweis des Nachlasses durch, damit ihr Pflichtteil geltend gemacht werden kann.
Wir beraten Sie umfassend, ob beispielsweise eine Erbausschlagung angezeigt wäre oder wie Sie sich in einem Erbfall verhalten sollten.
Um ihre individuelle persönliche Situation erfassen zu können, steht am Anfang eines jeden Mandats eine umfassende Beratung und Erörterung ihrer Familienstruktur und familiären Verhältnisse. Gemeinsam besprechen wir den weiteren Weg, um ihre Vorstellungen rechtlich umzusetzen und sie entsprechend anwaltlich vertreten zu können.
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Ein kurzfristiger Beratungstermin ist bei der Kanzlei Ringelmann stets möglich.
Wir erstellen für Sie auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, welche unerlässlich sind.
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